Wasser ist nicht gleich Wasser

Quellwasser

Quellwasser stammt ebenfalls aus unterirdischen Wasservorkommen und muss am Quellort abgefüllt werden. Es unterliegt der Mineral- und Tafelwasserverordnung, ist jedoch – im Gegensatz zum natürlichen Mineralwasser – nicht amtlich anerkannt.

Auch wenn es den Anforderungen für Trinkwasser entsprechen muss, werden längst nicht dieselben hohen Anforderungen wie an Mineralwasser gestellt. Es muss nicht ursprünglich rein sein. Eine Flasche Quellwasser darf also Wasser aus verschiedenen Quellen enthalten.

Tafelwasser

Tafelwasser wird industriell hergestellt und ist daher kein Naturprodukt. Es kann ein Gemisch aus verschiedenen Wasserarten und anderen Zutaten (z. B. Natursole, Meerwasser, Mineralstoffe) sein. Für die Mischverhältnisse gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Es müssen jedoch die Anforderungen für Trinkwasser eingehalten werden. Tafelwasser ist an keine bestimmte Quelle gebunden und muss auch nicht am Quellort abgefüllt werden.

Leitungswasser

Leitungswasser wird in Deutschland zu etwa zwei Dritteln aus Grundwasser und zu einem Drittel aus Oberflächenwasser (Flüsse, Seen, Talsperren) gewonnen. Bevor es aus dem Wasserhahn kommen darf, muss es in der Regel erst zu Trinkwasser aufbereitet (gereinigt und desinfiziert) werden. Dazu sind verschiedene Behandlungsverfahren und chemische Zusätze erlaubt. Leitungswasser unterliegt der Trinkwasserverordnung und muss geschmack-, geruch- und farblos sein. Der Trinkwasserversorger muss die Qualität bis zur Wasseruhr sicherstellen. Die Rohrleitungen im Haus und der Wasserhahn liegen im Verantwortungsbereich des Eigentümers.

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Verband Deutscher Mineralbrunnen oder bei der Informationszentrale Deutsches Mineralwasser.